Der Begriff “Gebührenfreie Musik” im Zusammenhang mit der Musik von Online-Musikanbietern bedeutet, dass es keiner wiederkehrenden Zahlung von Gebühren bedarf, sobald ein Musikstück in einem veröffentlichten Projekt verwendet wurde. Statdessen zahlt der Nutzer eine einmalige Lizenz mit dem er das Stück ohne weiteren Kosten in seinem Projekt verwenden darf.
Der gängige Ausdruck “Gebührenfreie Musik” oder “Lizenzfreie Musik” ist somit streng genommen irreführend. Korrekt wäre der Begriff “GEMA-freie Musik” oder “P.R.O. freie Musik”.
Fälschlicherweise wird durch den Begriff “Gebührenfreie Musik” verstanden, dass es sich um komplett kostenfreie Musik handelt. Dies ist aber nicht der Fall, da es dem einmaligen Kauf einer Lizenz bedarf um das Musikstück in einem Projekt zu verwenden.
Ebenfalls ist Gebührenfreie Musik nicht frei von Kopierschutzrechten.
Wie oben schon erwähnt bedeutet der Begriff “Gebührenfreie Musik”, dass es dem Kauf einer Lizenz bedarf um das kopiergeschütze Material in dem Projekt zu verwenden. In diesem Fall besitzt HookSounds die Kopierschutzrechte der Musik und gewährt den Nutzern mittels Lizenzen die Nutzung in deren Projekte.
Den Kopierschutz verliert ein Werk erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, oder wenn dieser den Kopierschutz abgibt. HookSounds bietet keine Kopierschutzfreie Musik an.